AW zur Anfrage 22.10.2019 an Herrn Landrat Vogel "zur möglichen neuen Asylkrise"

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Anfrage vom 22.10.2019 / Erinnerung am, 12.12.2019

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

der Innenminister der regierenden Koalition in Berlin, hat kürzlich vor einer größeren Flüchtlingskrise als noch 2015 gewarnt. Aus verschiedenen Balkanländern erreichen uns inzwischen beunruhigende Bilder.

Außerdem droht Erdogan die Grenzen für in der Türkei lebende Flüchtlinge zu öffnen, was durch den Vertrag mit der EU praktisch verhindert werden sollte.

Weitere Ursachen sind vielfältig. Die Anreize für weitere Fluchtbewegungen in Richtung Deutschland wurden nicht abgeschafft, sondern sogar noch verstärkt.

Gesetzlich ausreisepflichtige Personen werden weiterhin konsequent nicht abgeschoben, sondern erhalten auch nach Ablehnung des Asylantrages die beste soziale Rundumver-sorgung Europas.

Eine Sicherung der Grenze findet de facto nicht statt, nur sporadische Sichtkontrollen an markanten Punkten. An-getroffene Personen werden kaum zurück geschoben.

Abschiebezahlen gleichen einem Desaster. Es ist somit von einem anhaltenden, sich zuspitzenden Kontrollverlust des Staates auszugehen.

Auch Straftäter und Islamisten werden weiterhin ungehindert ins Land gelassen. Die Zugehörigkeit zu den afghanischen Taliban ist in Deutsch-land ein anerkannter Asylgrund.

Am 30.11.2018 erhielt ich auf meine Frage, wie sich der Landkreis in Zukunft auf mögliche Auswirkungen des Migrationspaktes vorbereitet,

die Antwort, der Sächsische Landkreistag e.V., dessen Präsident sie sind, habe noch keine Empfehlungen dazu abgegeben.

Nun hat der Innenminister der Bundesrepublik Deutschland, Seehofer, am Wochenende des 5./6. Oktober 2019 die Warnung herausgegeben,

aufgrund der zahlreichen Ankünfte auf den griechischen Inseln könnten wir vor einer weiteren großen Flüchtlingskrise stehen.

1. Wie wird sich der Landkreis Erzgebirge sowie der Sächsische Landkreistag e.V. auf diese Situation einstellen,

damit es nicht wieder zu ähnlich chaotischen Zuständen wie 2015/2016 und einer Überforderung der Städte und Gemeinden im Erzgebirge kommt?

2. Für wie viele Personen stehen dem Landkreis derzeit Unterkünfte kurzfristig zur Verfügung,

sollte es wieder zu verstärkten Zuweisungen kommen? Seite 2 zum Schreiben vom 22. Oktober 2019

3. Wird der Sächsische Landkreistag e.V. die Warnung des Innenministers Seehofer auf die Tagesordnung der nächsten Beratungen setzen?

4. Welchen Einfluss hat der Sächsische Landkreistag, gemeinsam mit den Landkreistagen der anderen Bundes-länder, auf die Bundesregierung einzuwirken,

damit die Landkreise nicht wieder in eine ähnlich unübersichtliche Situation wie im Jahr 2015 geraten?

5. Wird der Sächsische Landkreistag die Bundesregierung auffordern, die Grenzen ausreichend zu sichern, damit Gefahr vom deutschen Volk abgewendet wird?

Die Städte, Gemeinden und Landkreise, werden ja am Ende die Gebietskörperschaften sein, von denen die Politik verlangt,

dass sie die Situation meistern, die nicht von ihnen verursacht wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Dietz

Vorsitzender AfD Kreistagsfraktion Erzgebirgskreis

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